POK - Hersteller von Brandbekämpfungsarmaturen - Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der POK UG
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Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der POK UG


Gesetzlich vorgeschrieben

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen – nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ genannt.
2. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen o.ä. wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
3. Als Anlage zu jeder Preisliste, zu jedem Angebot und zu jeder Auftragsbestätigung übersenden wir Ihnen unsere Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.
3.1. Die Nutzung unserer Preisliste - als Ganzes oder in Teilen - zur Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen bei uns, gilt als Zustimmung Ihrerseits zum Erhalt unserer Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.
3.2. Die Nutzung unseres Angebotes - als Ganzes oder in Teilen - zur Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen bei uns, gilt als Zustimmung Ihrerseits zum Erhalt unserer Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.
3.3. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Übersendung der Auftragsbestätigung widerspricht, gilt dies als Zustimmung Ihrerseits, zum Erhalt unserer Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.

II. Preislisten, Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt

1. Unsere allgemeine(n) Preisliste(n) und/oder spezielle(n) Preisliste(n) ist/sind freibleibend und gilt/gelten solange bis eine neue Preisliste erscheint.
2. Individuelle Angebote gegenüber dem Besteller für Produkte und/oder Dienstleistungen die in oder nicht in der Preisliste enthalten sind, sind freibleibend, wenn nicht zwischen uns und dem Besteller ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme der Bestellung erfolgt nach unserer Wahl ausschließlich durch Zusendung einer Auftragsbestätigung.
3. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, technische Daten und Beschreibungen (z.B. Maße, Gewichte, Farben, Materialen, Bilder, grafische Darstellungen, o.ä.) in unseren Produktinformationen (z.B. technischen Merkblättern, Datenblättern, o.ä.) und Werbematerialien (z.B. Kataloge, Flyer, Videos, E-Mails, Websites, o.ä.) sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen, sind keine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien und/oder sonstige Garantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn, die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer allgemeinen Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie die Kosten für die für einen ordnungsgemäßen Versand notwendige Verpackung, die Transportkosten ab unserem Werk oder ab unserem Lager, die Rollgeldkosten und - soweit vereinbart - die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukommen.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen.
3. Für Bestellungen bis zu einem Nettobestellwert von 200,00€ berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00€ pro Bestellung. Für Bestellungen bis zu einem Nettobestellwert von 600,00€ berechnen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00€ pro Bestellung.
4. Für alle Bestellungen gilt - sofern nicht anders schriftlich vereinbart - Zahlung per Vorkasse bevor Produktionsbeginn.
5. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel laut Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart wurde, 7 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller automatisch in Verzug.
6. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
7. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist.
8. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten abhängig machen.
9. Die Nichtzahlung des Kaufpreises bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar.
10. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 10%-Punkten über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden, von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Hauptrefinanzierungssatz. Ferner haben wir bei Verzug des Schuldners außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.
11. Als Zahlungsinstrument akzeptieren wir ausschließlich Überweisung.
12. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.

IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug

Folgt.

V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten

1. Folgt.
2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zusätzlich berechnet.
3. Folgt.
4. Folgt.
5. Folgt.
6. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Besteller unmittelbar und unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgegebenen gesetzlichen Fristen geltend zu machen.
7. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung und Zerstörung, wie z.B. gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen nicht berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
4. Verstösst der Besteller gegen Ziffer VI Punkt 1, 2 oder 3 tritt er an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. Punkt 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt.
6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.
9. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
10. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir - unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

VII. Rechte des Bestellers bei Mängeln

1. Folgt.

IX. Verjährung von Ansprüchen

1. Folgt.

X. Rücknahmen

1. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware mit Warenwert >200,00 Euro einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 30 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 100,00 Euro abgezogen. Eventuell anfallende Frachtkosten für die Rückfracht trägt der Besteller. Darüber hinaus anfallende Frachtkosten für die Rückfracht werden zusätzlich in Abzug gebracht. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.

XI. Abtretungsverbot

1. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden.

XII. Sicherheitsdatenblätter und Leistungserklärungen

1. Finden Verordnungen auf den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Besteller mit der Anforderung Sicherheitsdatenblattes und/oder der Leistungserklärung unter info[at]pok-fire.com einverstanden.

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist 97346 Iphofen (Deutschland), für Zahlungen die in der Rechnung bezeichnete(n) Bankverbindung(en), soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir haben jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen.
2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen Deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe Ziffer I dieser Geschäftsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) und des Internationalen Privatrechts des betroffenen Landes werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Soweit Internationale Handelsklauseln (Incoterms) vereinbart sind, gelten diese in der jeweils neuesten Fassung.

XIV. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.

Stand: 05. August 2019

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